FAQ
Hier finden Sie Antworten
auf die am häufigsten Fragen.
Das Haus St. Johannes-Stift befindet sich in der Borgholzstraße 5-11, 44799 Bochum, Deutschland. Durch Klicken auf diesen Link öffnen Sie die Google Maps-Karte.
Gerne können Sie sich vorab einen persönlichen Eindruck über unser Haus und die Bewohnerzimmer verschaffen. Um sicherzustellen, dass wir ausreichend Zeit für Ihre Fragen und eine Besichtigung haben, bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an 0234 / 97 33 0, oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter heimaufnahme@johannes-bochum.de.
Soweit kein Vermögen (Geldvermögen und/oder Immobilien) vorhanden ist und die Renten nicht
ausreichen um die Heimkosten zu decken besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Antrag auf
Übernahme der Heimkosten bei den Sozialhilfeträgern zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie bei einer möglichen Antragsstellung.
Pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen bekommen durch ihre Pflegekasse Zuschüsse, um die
Eigenanteile für die vollstationäre Pflege zu reduzieren und dadurch die finanzielle Belastung von
Pflegebedürftigen und deren Familien zu senken.
Diese Zuschüsse steigen, je länger sich jemand in der vollstationären Pflege befindet. Sie beziehen sich ausschließlich auf den Eigenanteil für Pflegeleistungen und entlasten nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen.
Ab 2024 gilt folgende Staffelung:
- Im 1.Jahr 15% des pflegebedingten Eigenanteils
- Im 2. Jahr 30% des pflegebedingten Eigenanteils
- Im 3. Jahr 50% des pflegebedingten Eigenanteils
- Ab dem 4. Jahr 75% des pflegebedingten Eigenanteils
Beispiel mit fiktiven Werten:
50,00 € (Pflegesatz PG2) + 5,00 € (Ausbildungsumlage) = 55,00 €
55,00 € * 30,42 Tage = 1.673,10 €
1.673,10 € – 770,00 € (Pflegegeld PG2) = 903,10 €
903,10 € – 15 % = 135,46 € (zusätzlicher Eigenanteil der Pflegekasse)
Üblicherweise beziehen Neueinzüge in unserer Einrichtung zunächst ein Doppelzimmer. Es besteht
natürlich die Möglichkeit im Laufe des Aufenthalts auf ein Einzelzimmer umzuziehen.
Das Taschengeldkonto bietet die Möglichkeit Bargeld zu verwahren oder z. B. Apotheken-, Frisörrechnungen etc. zu bezahlen. Am Empfang haben die Bewohner und die bevollmächtigten Angehörigen zu unseren Kassenzeiten die Möglichkeit sich Geld auszahlen zu lassen und Einzahlungen vorzunehmen.
Damit Sie den Überblick über Ein- und Ausgänge behalten, können Sie sich an unserem Empfang Kontoauszüge ausstellen lassen. Da wir am Empfang nur über eine begrenzte Menge an Bargeld verfügen, werden größere Auszahlungsbeträge an Angehörige ab 200€ per Überweisung auf ein vorab angegebenes Girokonto ausgezahlt.
Wir rechnen immer in Nachhinein ab. Das bedeutet, dass Sie zu Beginn eines Monats die Rechnung über den vorherigen Monat erhalten.
Wenn die Heimkosten aus eigenem Vermögen (Renten, Sparvermögen etc.) finanziert werden, ziehen wir über ein vorher erteiltes SEPA-Lastschriftmandat zum 1. Werktag des Monats eine Abschlagszahlung (A´Conto-Zahlung) in Höhe von 1.500,00 € ein.
Diese wird bei der monatlichen Heimkostenabrechnung entsprechend von der Rechnung abgezogen. Zum 5. Werktag in Folgemonat wird dann der Rechnungsbetrag eingezogen.
Für den Fall, dass die Heimkosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln beglichen werden können, besteht grundsätzlich Möglichkeiten einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Dann ist es gesetzlich vorgeschrienen, dass die monatlichen Renten, in voller Höhe, zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden müssen (Im Einzugsmonat anteilig, wenn es kein kompletter Monat ist).
Um dies zu gewährleisten, veranlassen wir eine Rentenumleitung damit die monatlichen Rentenzahlungen vom Rententräger direkt an uns überweisen werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich, damit wir in der Lage sind die monatlich zu leistenden Zahlungen wie bspw. A´Conto -Zahlungen, Heimkosten oder Renten fristgerecht einziehen zu können.
- Vollmacht /Betreuungsurkunde
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Bescheinigung „Frei von ansteckenden Krankheiten“. Wird entweder durch den Hausarzt ausgestellt oder bei Verlegung aus einem Krankenhaus durch das jeweilige Krankenhaus. Die Bescheinigung muss bei Heimeinzug vorliegen, dies ist eine Anforderung vom Gesetzgeber.
- Einstufungsbescheid. Wird von der Pflegekasse erstellt und gibt Auskunft, welcher Pflegegrad zum Zeitpunkt des Einzugs vorliegt
- Rentenbescheide und/oder Kontoauszüge. Damit ermittelt werden kann, welche Gelder zur Verfügung stehen und in welchem Umfang weitere Leistungen beantrag werden müssen.
Wir bitten Sie zu Beginn der Kurzzeitpflege 50,00 € auf das Taschengeldkonto einzuzahlen, damit in Notfällen Apothekenrechnungen bezahlt werden können. Die Einzahlung erfolgt an unserem Empfang.
Sollte der Bewohner in der Nacht versterben, kommt ein Bereitschafsarzt um den natürlichen Tod festzustellen. Für die Feststellung der Identität ist es notwendig, dass ein gültiges Ausweisdokument vorliegt.
Während der Kurzzeitpflege ist es nicht möglich die Wäsche der Bewohner zu patchen (Kennzeichnung der Bewohnerkleidung mit Namen).
Dies ist allerdings wichtig um einen reibungslosen Ablauf in unserer Wäscherei zu gewährleisten. Der Bewohner ist in der Kurzzeitpflege nur eine begrenzte Zeit in unserem Hause, sodass es zeitlich nicht möglich ist die Wäsche zu patchen. Außerdem werden Patchetiketten dauerhaft in die Kleidung eingebracht und können im Anschluss nicht mehr entfernt werden.
Da der Bewohner nur eine begrenzte Zeit bei uns in der Pflegeeinrichtung bleibt, ist es nicht möglich aufgrund des zeitlichen Aufwandes für die Medikamentenversorgung zu sorgen.
Der Transport in unsere Pflegeeinrichtung muss vom Bewohner bzw. vom Angehörigen selbstständig organisiert werden.
JA.
Es erleichtert uns und Ihnen die internen Vorgänge, die bezüglich einer Kostenübernahme einhergehen. Wir erhalten lediglich seitens der Kostenträger eine Gesamtsumme die wir den einzelnen Bewohnern nicht zuordnen können. Anhand Ihrer Sozialhilfe- und oder Pflegewohngeldbescheide können wir die bewohnerspezifischen Beträge zuordnen. Sie können uns diese auch gerne per E-Mail unter la@johannes-bochum.de zukommen lassen.
Unterhalt des Ehegatten ist nur dann zu leisten, wenn ein Kostenübernahmeantrag (Sozialhilfeantrag) für die Heimkosten gestellt wurde. Dieser wird dann individuell seitens des Kostenträgers errechnet. Um einen ungefähren Richtwert zu haben errechnen wir bei der Heimaufnahme unserer Bewohner mit dem Gesamteinkommen beider Ehepartner 60% als Eigenbehalt und 40% als einzusetzender Unterhalt des Ehegatten.
Das Sozialamt prüft bei der Bearbeitung des Antrags die Ausgaben des noch zuhause lebenden Ehepartners. In der Regel pendelt sich der Unterhalt bei 60% zu 40% ein. In den Fällen, in den ein geringerer Unterhalt ermittelt wird, wird die Überzahlung erstattet. Sollte der Unterhalt über 40 % liegen wird die Differenz zu den eingegangenen Zahlungen in Rechnung gestellt.
Zum Vermögen zählen alle verwertbaren Vermögenswerte eines Bewohners wie Bargeld, Einkommen, Wertpapiere, Aktien ebenso auch Immobilien und oder Mieteinnahmen.
Sie können gerne eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter abschließen. Sollte es zu einem Heimeinzug kommen, reichen Sie diese bitte bei uns ein. Damit wir die Daten des Bestatters in unserem Programm hinterlegen können.
Bedenken Sie bitte, dass wenn es zu einem Antrag auf Kostenübernahme kommen sollte, dass die Bestattungsvorsorge nicht die Höhe von 6.000,00 € übersteigen darf.
Beihilfe ist eine Zusatzleistung die Beamten und Beamtinnen zusteht.
Hierbei werden neben den Leistungen der Pflegeversicherung (für Pflegegeld, zusätzlicher Eigenanteil und zusätzliche Betreuungsleitung) zwischen der Pflegekasse und der Beihilfestelle entweder im Verhältnis 50% zu 50% oder 30% zu 70% aufgeteilt.
Zudem kann ein Antrag auf zusätzliche Beihilfeleistungen bei der Beihilfestelle gestellt werden, sodass die Beihilfestelle weitere Bestandteile der Heimkostenabrechnung erstattet.
Die monatlichen Heimkostenrechnungen sind in der Regel monatlich sowohl bei der Pflegekasse als auch bei der Beihilfe zur Erstattung einzureichen.
Eine direkte Abrechnung mit unserer Einrichtung ist nicht möglich. Daher wird die Eigenanteilsrechnung in voller Höhe dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Die Webseite des St. Johannes-Stift wurde von der kreativen Agentur OLSZEWSKI.MARKETING erstellt. Die Agentur bietet umfassende Werbedienstleistungen an und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Branche. Sie produziert Werbefilme mit eigenem Equipment und Software. Dabei nutzen wir modernste Programme wie Final Cut X, Photoshop und Adobe Illustrator.
Angebotsübersicht:
– Erstellung und Pflege von Webseiten
– Produktion von Werbefilmen und Imagevideos
– Gestaltung von Logos, Broschüren und Flyern
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Management und Online-Marketing
Die Preise sind sehr wettbewerbsfähig und bieten ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kontaktieren Sie:
Daniel Olszewski
E-Mail: daniel@olszewski.marketing
Hier finden Sie Antworten
auf die am häufigsten Fragen.
Das Haus St. Johannes-Stift befindet sich in der Borgholzstraße 5-11, 44799 Bochum, Deutschland. Durch Klicken auf diesen Link öffnen Sie die Google Maps-Karte.
Gerne können Sie sich vorab einen persönlichen Eindruck über unser Haus und die Bewohnerzimmer verschaffen. Um sicherzustellen, dass wir ausreichend Zeit für Ihre Fragen und eine Besichtigung haben, bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an 0234 / 97 33 0, oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter heimaufnahme@johannes-bochum.de.
Soweit kein Vermögen (Geldvermögen und/oder Immobilien) vorhanden ist und die Renten nicht
ausreichen um die Heimkosten zu decken besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Antrag auf
Übernahme der Heimkosten bei den Sozialhilfeträgern zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie bei einer möglichen Antragsstellung.
Pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen bekommen durch ihre Pflegekasse Zuschüsse, um die
Eigenanteile für die vollstationäre Pflege zu reduzieren und dadurch die finanzielle Belastung von
Pflegebedürftigen und deren Familien zu senken.
Diese Zuschüsse steigen, je länger sich jemand in der vollstationären Pflege befindet. Sie beziehen sich ausschließlich auf den Eigenanteil für Pflegeleistungen und entlasten nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen.
Ab 2024 gilt folgende Staffelung:
- Im 1.Jahr 15% des pflegebedingten Eigenanteils
- Im 2. Jahr 30% des pflegebedingten Eigenanteils
- Im 3. Jahr 50% des pflegebedingten Eigenanteils
- Ab dem 4. Jahr 75% des pflegebedingten Eigenanteils
Beispiel mit fiktiven Werten:
50,00 € (Pflegesatz PG2) + 5,00 € (Ausbildungsumlage) = 55,00 €
55,00 € * 30,42 Tage = 1.673,10 €
1.673,10 € – 770,00 € (Pflegegeld PG2) = 903,10 €
903,10 € – 15 % = 135,46 € (zusätzlicher Eigenanteil der Pflegekasse)
Üblicherweise beziehen Neueinzüge in unserer Einrichtung zunächst ein Doppelzimmer. Es besteht
natürlich die Möglichkeit im Laufe des Aufenthalts auf ein Einzelzimmer umzuziehen.
Das Taschengeldkonto bietet die Möglichkeit Bargeld zu verwahren oder z. B. Apotheken-, Frisörrechnungen etc. zu bezahlen. Am Empfang haben die Bewohner und die bevollmächtigten Angehörigen zu unseren Kassenzeiten die Möglichkeit sich Geld auszahlen zu lassen und Einzahlungen vorzunehmen.
Damit Sie den Überblick über Ein- und Ausgänge behalten, können Sie sich an unserem Empfang Kontoauszüge ausstellen lassen. Da wir am Empfang nur über eine begrenzte Menge an Bargeld verfügen, werden größere Auszahlungsbeträge an Angehörige ab 200€ per Überweisung auf ein vorab angegebenes Girokonto ausgezahlt.
Wir rechnen immer in Nachhinein ab. Das bedeutet, dass Sie zu Beginn eines Monats die Rechnung über den vorherigen Monat erhalten.
Wenn die Heimkosten aus eigenem Vermögen (Renten, Sparvermögen etc.) finanziert werden, ziehen wir über ein vorher erteiltes SEPA-Lastschriftmandat zum 1. Werktag des Monats eine Abschlagszahlung (A´Conto-Zahlung) in Höhe von 1.500,00 € ein.
Diese wird bei der monatlichen Heimkostenabrechnung entsprechend von der Rechnung abgezogen. Zum 5. Werktag in Folgemonat wird dann der Rechnungsbetrag eingezogen.
Für den Fall, dass die Heimkosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln beglichen werden können, besteht grundsätzlich Möglichkeiten einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Dann ist es gesetzlich vorgeschrienen, dass die monatlichen Renten, in voller Höhe, zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden müssen (Im Einzugsmonat anteilig, wenn es kein kompletter Monat ist).
Um dies zu gewährleisten, veranlassen wir eine Rentenumleitung damit die monatlichen Rentenzahlungen vom Rententräger direkt an uns überweisen werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich, damit wir in der Lage sind die monatlich zu leistenden Zahlungen wie bspw. A´Conto -Zahlungen, Heimkosten oder Renten fristgerecht einziehen zu können.
- Vollmacht /Betreuungsurkunde
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Bescheinigung „Frei von ansteckenden Krankheiten“. Wird entweder durch den Hausarzt ausgestellt oder bei Verlegung aus einem Krankenhaus durch das jeweilige Krankenhaus. Die Bescheinigung muss bei Heimeinzug vorliegen, dies ist eine Anforderung vom Gesetzgeber.
- Einstufungsbescheid. Wird von der Pflegekasse erstellt und gibt Auskunft, welcher Pflegegrad zum Zeitpunkt des Einzugs vorliegt
- Rentenbescheide und/oder Kontoauszüge. Damit ermittelt werden kann, welche Gelder zur Verfügung stehen und in welchem Umfang weitere Leistungen beantrag werden müssen.
Wir bitten Sie zu Beginn der Kurzzeitpflege 50,00 € auf das Taschengeldkonto einzuzahlen, damit in Notfällen Apothekenrechnungen bezahlt werden können. Die Einzahlung erfolgt an unserem Empfang.
Sollte der Bewohner in der Nacht versterben, kommt ein Bereitschafsarzt um den natürlichen Tod festzustellen. Für die Feststellung der Identität ist es notwendig, dass ein gültiges Ausweisdokument vorliegt.
Während der Kurzzeitpflege ist es nicht möglich die Wäsche der Bewohner zu patchen (Kennzeichnung der Bewohnerkleidung mit Namen).
Dies ist allerdings wichtig um einen reibungslosen Ablauf in unserer Wäscherei zu gewährleisten. Der Bewohner ist in der Kurzzeitpflege nur eine begrenzte Zeit in unserem Hause, sodass es zeitlich nicht möglich ist die Wäsche zu patchen. Außerdem werden Patchetiketten dauerhaft in die Kleidung eingebracht und können im Anschluss nicht mehr entfernt werden.
Da der Bewohner nur eine begrenzte Zeit bei uns in der Pflegeeinrichtung bleibt, ist es nicht möglich aufgrund des zeitlichen Aufwandes für die Medikamentenversorgung zu sorgen.
Der Transport in unsere Pflegeeinrichtung muss vom Bewohner bzw. vom Angehörigen selbstständig organisiert werden.
JA.
Es erleichtert uns und Ihnen die internen Vorgänge, die bezüglich einer Kostenübernahme einhergehen. Wir erhalten lediglich seitens der Kostenträger eine Gesamtsumme die wir den einzelnen Bewohnern nicht zuordnen können. Anhand Ihrer Sozialhilfe- und oder Pflegewohngeldbescheide können wir die bewohnerspezifischen Beträge zuordnen. Sie können uns diese auch gerne per E-Mail unter la@johannes-bochum.de zukommen lassen.
Unterhalt des Ehegatten ist nur dann zu leisten, wenn ein Kostenübernahmeantrag (Sozialhilfeantrag) für die Heimkosten gestellt wurde. Dieser wird dann individuell seitens des Kostenträgers errechnet. Um einen ungefähren Richtwert zu haben errechnen wir bei der Heimaufnahme unserer Bewohner mit dem Gesamteinkommen beider Ehepartner 60% als Eigenbehalt und 40% als einzusetzender Unterhalt des Ehegatten.
Das Sozialamt prüft bei der Bearbeitung des Antrags die Ausgaben des noch zuhause lebenden Ehepartners. In der Regel pendelt sich der Unterhalt bei 60% zu 40% ein. In den Fällen, in den ein geringerer Unterhalt ermittelt wird, wird die Überzahlung erstattet. Sollte der Unterhalt über 40 % liegen wird die Differenz zu den eingegangenen Zahlungen in Rechnung gestellt.
Zum Vermögen zählen alle verwertbaren Vermögenswerte eines Bewohners wie Bargeld, Einkommen, Wertpapiere, Aktien ebenso auch Immobilien und oder Mieteinnahmen.
Sie können gerne eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter abschließen. Sollte es zu einem Heimeinzug kommen, reichen Sie diese bitte bei uns ein. Damit wir die Daten des Bestatters in unserem Programm hinterlegen können.
Bedenken Sie bitte, dass wenn es zu einem Antrag auf Kostenübernahme kommen sollte, dass die Bestattungsvorsorge nicht die Höhe von 6.000,00 € übersteigen darf.
Beihilfe ist eine Zusatzleistung die Beamten und Beamtinnen zusteht.
Hierbei werden neben den Leistungen der Pflegeversicherung (für Pflegegeld, zusätzlicher Eigenanteil und zusätzliche Betreuungsleitung) zwischen der Pflegekasse und der Beihilfestelle entweder im Verhältnis 50% zu 50% oder 30% zu 70% aufgeteilt.
Zudem kann ein Antrag auf zusätzliche Beihilfeleistungen bei der Beihilfestelle gestellt werden, sodass die Beihilfestelle weitere Bestandteile der Heimkostenabrechnung erstattet.
Die monatlichen Heimkostenrechnungen sind in der Regel monatlich sowohl bei der Pflegekasse als auch bei der Beihilfe zur Erstattung einzureichen.
Eine direkte Abrechnung mit unserer Einrichtung ist nicht möglich. Daher wird die Eigenanteilsrechnung in voller Höhe dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Die Webseite des St. Johannes-Stift wurde von der kreativen Agentur OLSZEWSKI.MARKETING erstellt. Die Agentur bietet umfassende Werbedienstleistungen an und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Branche. Sie produziert Werbefilme mit eigenem Equipment und Software. Dabei nutzen wir modernste Programme wie Final Cut X, Photoshop und Adobe Illustrator.
Angebotsübersicht:
– Erstellung und Pflege von Webseiten
– Produktion von Werbefilmen und Imagevideos
– Gestaltung von Logos, Broschüren und Flyern
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Management und Online-Marketing
Die Preise sind sehr wettbewerbsfähig und bieten ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kontaktieren Sie:
Daniel Olszewski
E-Mail: daniel@olszewski.marketing